Grundschuld Ohne Brief: Grundschuld mit Brief oder besser brieflos?

Ich bin Marcel Ziegler, Gründer von immobilienspot.com. Ich helfe Menschen, die eine Immobilie erwerben, ein Haus bauen oder Ihr Geld in Immobilien anlegen möchten.

Wer als Grundstückseigentümer ein Darlehen benötigt, sollte sich gründlich überlegen, ob er eine Grundschuld ohne Brief oder eine einfach Briefgrundschuld verwenden möchte. Grundsätzlich sind diese Sicherheiten bei allen Banken gerne gesehen, denn nichts bietet eine größere Verwertbarkeit als Immobilien, wenn der Kunde nicht mehr flüssig ist. Für den Kreditnehmer hat dies auch seine Vorzüge, da man die Grundschulden für verschiedene Kredite verwenden darf und diese sogar auf andere Kreditinstitute übertragen werden können.

Doch gerade bei der Übertragung einer Grundschuld sind einige Dinge zu beachten, denn die Welt der Darlehen ist eine heikle Angelegenheit, hier gibt es oft Betrügereien. Beispielsweise werden auf dubiosen Marktplätzen im Internet mit unwiderstehlichen Angeboten, die angeblich überdurchschnittliche Renditen erzeugen, Unwissende angelockt. In Wirklichkeit verlieren gutgläubige Kunden mit solchen Anlagen, nicht nur ihr Grundstück, sondern bleiben unter Umständen ihr Leben lang auf den Schulden sitzen. Aus genau diesem Grund, ist die Grundschuld ohne Brief in den letzten Jahren immer beliebter geworden und wird von Finanzexperten empfohlen.

Vor und Nachteile der zwei Grundschuldarten

Die gesetzliche Regelung sieht im Normalfall eine Grundschuld mit Brief vor. Hierbei erhält man von der staatlichen Druckerei einen Brief, auf welchem die Eintragung ins Grundbuch vermerkt ist. Der Prozess dieses Vorgangs ist häufig langwierig und auch wesentlich komplexer, als die brieflose Grundschuld. Zudem werden für die Erstellung des Dokuments natürlich Gebühren erhoben. Der Brief wird bei einem Darlehen zumeist von der Bank aufbewahrt, er enthält alle wichtigen Angaben, wie die Höhe des Betrages der Imobilienbelastung, den Gläubiger, sowie Nebenkosten und Zinsen. Nur wer dieses Dokument in Händen hält, kann Forderungen gelten machen.

Bei der zweiten Grundschuldart, geschieht dies alles brieflos. Die sogenannte Buchgrundschuld erhielt ihren Namen, da die erwähnten Angaben direkt ins Grundbuch eingetragen werden. Der große Vorteil dieser Variante ist einfach zu erklären. Hier kann kein Brief verloren gehen. Denn der Verlust des Grundschuldbriefs ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, er ist auch kompliziert. Mit der Grundschuld ohne Brief erspart man sich diesen Ärger, zudem die Eintragung ins Grundbuch wesentlich mehr Sicherheit bietet. Es kann sofort nachvollzogen werden, wer der wahre Eigentümer ist und welche Forderungen gegenüber dem Gläubiger bestehen. Somit kann das staatliche Dokument auch nicht in falsche Hände geraten.

Einen Vorteil hat die Briefgrundschuld allerdings, bei einer Abtretung muss hier nicht unbedingt der Name der Hausbank im Grundbuch vermerkt werden. Denn beim Abtreten einer Grundschuld wird der letzte Gläubiger wieder aus dem Grundbuch entfernt. Gerade bei der Eigentümergrundschuld ist ein Brief nützlich, der Eigentümer wird als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen und auf dem Grundschuldbrief wird der tatsächliche Gläubiger vermerkt. Somit fallen bei einem Gläubigerwechsel umständliche Aus und Eintragungen beim Grundbuchamt weg.

Fazit: Beide Varianten haben ihre Vorzüge. Dennoch raten Banken und Kreditberater häufiger zur Grundschuld ohne Brief. Es ist sicherer, transparenter und zudem billiger. Der Kreditnehmer muss sich bei diesem Verfahren nicht ständig Gedanken machen, wer den Brief verwahren soll und erspart sich obendrein ein kompliziertes Verfahren, wenn das Dokument verloren gehen sollte.


Marcel Ziegler

Ich bin Marcel Ziegler, Finanz-Blogger und Gründer von immobilienspot.com. Hier möchte ich allen Menschen, die eine Immobilie erwerben, ein Haus bauen oder Ihr Geld in Immobilien anlegen möchten, kostenlos leicht verständliche Informationen zu Baufinanzierungen, Immobilienkauf und Hausbau anbieten.